Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
25.06.2026
Die Landeshauptstadt Potsdam inszeniert sich gern als moderne, kinderfreundliche Kommune. Noch im Oktober 2025 jubelte die Stadtverwaltung über eine „Oberbürgermeisterin für alle“, Noosha Aubel (50) zog mit 72,9 % der Stimmen ins Potsdamer Rathaus ein. Noosha Aubel, Jahrgang 1978, erwarb ihre Meriten in der Jugendhilfe, bevor sie zur Spitzenbeamtin und letztlich zur Oberbürgermeisterin aufstieg. Ausgerechnet unter ihrer Verantwortung passiert nun ein in jeder Hinsicht moralisch beschämender Skandal, der das Selbstbild der Stadt als sozial und inklusiv erschüttert: Ein zweijähriges Kind mit 100 % Behinderungsgrad und Pflegegrad 4 wartet seit mehr als einem Jahr vergeblich auf einen rechtmäßigen Kita-Platz mit einer persönlichen Assistenz.Unsere Recherche stützt sich auf vorliegend gerichtliche Schriftstücke, Dienstaufsichtsbeschwerden und Presseanfragen. Sie zeigt eine erschreckende Abfolge von Verzögerungen, gesetzeswidrigen Verweisen und einer Pressestelle im Rathaus Potsdam, die ihrer Auskunftspflicht nur mit fadenscheinigen Tricks nachkommen will. Die Betroffenen sehen im Verhalten der Stadt keinen bedauerlichen Einzelfall, sondern ein strukturelles Versagen: Schon die ältere Schwester des schwerstbehinderten Kindes erhielt 2022 trotz schwerer Behinderung (100 Prozent Schwerbehindertung mit Pflegegrad 5) keinen Kita-Platz, auch hier versagten die Verantwortlichen der Landeshauptstadt Potsdam gänzlich und werfen Fragen nach Moral, Anstand, Gefühlskälte und völliger Unfähigkeit auf. (https://live.deutsche-boerse.com/nachrichten/IRW-News--ACCESS-Newswire-Noosha-Aubel-Skandal-in-Potsdam-um-schwerstbehindertes-Kind-b9408cc0-6dbe-49d8-b664-7e5d788b2686)Unbedingter Anspruch auf einen Kita-PlatzDas Achte Buch des Sozialgesetzbuchs garantiert Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung; er richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte bereits 2018 klar, dass dieser Anspruch „nicht nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten“ besteht; das Land muss erforderliche Plätze schaffen und dürfe sich nicht auf Fachkräftemangel herausreden. Die Richter gaben dem Land fünf Wochen Zeit, einen wohnortnahen Platz bereitzustellen, und erklärten Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten für unzumutbar. Die Jugendhilfe bleibt dabei zuständig; Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX dürfen nicht vorgeschoben werden, um die Verantwortung abzuwälzen.