Potsdam braucht keine Meisterschaft im beschämenden Wegmoderieren. Die Landeshauptstadt Potsdam braucht eine Verwaltung, die schützt, entscheidet und Hilfe tatsächlich organisiert. Im Fall der zweijährigen Heidrun steht nach Prüfung vorliegender Unterlagen genau das aus: Ein mehrfach schwerstbehindertes Kind mit GdB 100 und Pflegegrad 4 kann einen bereitstehenden Kita-Platz nicht nutzen, weil die notwendige Assistenz fehlt und die Verantwortlichen der Stadt Potsdam nicht in der Lage sind, Nachweise über angeblich zugestellte Schriftstücke zu bringen, was einmal mehr den katastrophalen Umgang mit wichtigen Dokumenten unter der aktuell fragwürdigen Fach- und Führungsaufsicht von Oberbürgermeisterin Noosha Aubel (50, parteilos) im Rathaus Potsdam belegt.
Gleichzeitig kämpft die Stadt Potsdam mit einem Millionendefizit, erheblichen Liquiditätsrisiken und einer beschämend verschlissenen Infrastruktur. Für Noosha Aubel wird damit eine Frage unausweichlich: Ist Aubel dem Amt als Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam überhaupt gewachsen, oder bleibt ihr Führungsanspruch eine teuer bezahlte Behauptung? Auch muss man sachlich fragen: Sollten die Potsdamer Bürger vor dem Hintergrund der bisherigen „Leistungen“ der im Wahlkampf vollmundig agierenden Aubel mittels eines Volksentscheids Noosha Aubel, wie bereits ihren Vorgänger Mike Schubert (53, SPD), nicht schnellstens aus dem Amt als Oberbürgermeisterin entfernen?
Vorliegende Unterlagen belegen, die Familie der schwerbehinderten kleinen Heidrun hat den Kita-Platz selbst gefunden, die Verantwortlichen der Stadt Potsdam waren dazu bisher nachweislich nicht in der Lage; der Platz steht nachweislich seit mehr als einem Jahr bereit. Die betreffende AWO-Kita hält eine Aufnahme ohne Einzelfallhilfe für das schwerbehinderte Kind jedoch für unmöglich.
Gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt Axel Kapust (Fachanwalt für Sozialrecht) fragt die Familie nach einer Entscheidung über 40 Wochenstunden Kita-Assistenz. Der Originalbescheid liegt für diese Darstellung nicht vor; sein Inhalt und seine Bekanntgabe lassen sich deshalb nicht abschließend überprüfen, die Stadt kann nicht ansatzweise den Zugang eines solchen Bescheides nachweisen, weshalb der rechtlich nicht zugegangen ist. Nach vorliegenden Informationen konnte die Landeshauptstadt Potsdam, in der letztendlichen Verantwortung von Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, bis zum Redaktionsschluss am 7. September weiterhin keine einsetzbare Assistenz organisieren. Damit bleibt dem schwerbehinderten Kind die entscheidende Tür verschlossen, dies trotz deutlicher Forderungen, in Schriftform, der behandelnden Ärzte des Universitätsklinikums Charité Berlin, was den Verantwortlichen im Rathaus Potsdam seit längerem, ebenfalls in Schriftform vorliegt. Wer an dieser Stelle Fragen nach Anstand, Moral und Verantwortung gegenüber einem schwerbehinderten Kind stellt, wird kopfschüttelnd zurückbleiben!
Hier liegt der politische Skandal: Für eine Familie, welche ohnehin einen außergewöhnlich belastenden Alltag bewältigen muss, wird selbst der Zugang zur gesetzlich verbrieften Betreuung zu einem zusätzlichen Kampf, und man möchte, wäre es nicht pure Polemik, vor derartigem Verhalten der Verantwortlichen im Rathaus mit Abscheu ausspucken und den Kopf schütteln.
Ein Kita-Platz, der mangels Unterstützung nicht genutzt werden kann, ist vollkommen wertlos. Eine Potsdamer Verwaltung, die den Hilfebedarf eines schwerstbehinderten Kindes mit Pflegegrad 4 bearbeitet, ohne eine nutzbare Lösung zustande zu bringen, scheitert gänzlich und vollständig versagend am Zweck ihrer vom Bürger jeden Monat finanzierten Arbeit. Das Bild einer Verwaltung als vollends nutzlosen Papierfabrik, mit wandernder Verantwortung, könnte sich an dieser Stelle aufdrängen. Für das Kind wächst mit jedem weiteren Schreiben eben dieser Verwaltung, vor allem eines: die Wartezeit. Für Aubels Führungsversprechen ist das ein geradezu erbärmliches politisches Armutszeugnis und die vorgenannte Frage nach einem Volksentscheid zur Abwahl und damit zur regelrechten Entfernung von Noosha Aubel aus dem Amt als Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam stellt sich nicht nur wegen dieses Falles.
Die Vorgeschichte ihrer älteren Schwester Hedda-Maria verschärft diesen Befund und die deutlichen Fragen an Aubel erheblich. Auch die ältere Schwester der kleinen Heidrun ist nach vorliegenden Unterlagen mehrfach schwerbehindert, mit GdB 100 und Pflegegrad 5. Bereits ein am 25. März 2021 belegter Presseartikel schilderte, dass die kleine „Heddå“ seit dem 6. November 2020 im Hertha-Schulz-Haus des Oberlinhauses nicht mehr betreut werde, obwohl ein Betreuungsvertrag und eine Anspruchsbestätigung vorlagen. Der Presseartikel berichtete darüber, dass die Stadt Potsdam keine alternative Betreuung vorschlagen konnte. Hier ging es also um den Ausfall einer zuvor bestehenden Betreuung. Für die Familie blieb nach ihrer Darstellung die gesamte Last zurück.
Hinzu kommt der damalige Streit um einen Behindertenfahrdienst für das schwerbehinderte Kind. Ein am 16. April 2021 veröffentlichter Presseartikel gibt Elternschreiben wieder, die sich auf eine Fahrdienstanfrage vom September 2019 und eine ärztliche Bescheinigung über einen notwendigen medizinischen Kindersitz beziehen. Nach vorliegenden Unterlagen blieb der erforderliche Transport des schwerbehinderten Kindes über viele Monate aus. Der politische Kern des Vorwurfs ist gleichwohl deutlich: Die Familie beklagte schon damals, dass notwendige Voraussetzungen für die Betreuung ihres schwerbehinderten Kindes nicht organisiert wurden.
Presseartikel vom 26. Februar und vom 8. März 2026 greifen diese Vorgeschichte ausdrücklich im Zusammenhang mit der kleinen schwerbehinderten Heidrun und ihrer ausbleibenden Kita-Betreuung auf. Diese Rückverweise machen nachvollziehbar, weshalb die Familie in der heutigen Situation die Wiederholung einer schon Jahre zuvor beklagten Erfahrung sieht.
Der Vorwurf eines kompletten Strukturversagens durch Noosha Aubel sowie Verantwortliche im Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam gegenüber und zum Nachteil schwerbehinderter Kinder erhält damit einen konkreten Inhalt: Bei Hedda-Maria wurden Betreuungsausfall und fehlender Transport beklagt, bei Heidrun scheitert der Zugang nach vorliegenden Informationen an der Assistenz. Unterschiedliche Leistungskonflikte, aber dieselbe entscheidende Lücke zwischen einem geltend gemachten, gesetzlich zustehenden Anspruch und tatsächlich nutzbarer Hilfe. Zwei schwerbehinderte Schwestern, Jahre dazwischen und erneut Eltern, die um praktische Unterstützung juristisch kämpfen müssen: Diese Konstellation verlangt eine Aufklärung der Abläufe über den einzelnen Antrag hinaus, bis hin zu einem Untersuchungsausschuss sowie womöglich einem Abwahlantrag gegen die amtierende Oberbürgermeisterin Noosha Aubel. Die geschilderte Wiederholung ist ein vernichtender Befund für eine Potsdamer Verwaltung, die aus dem Leid der älteren schwerbehinderten Schwester keine wirksamen Konsequenzen für die jüngere schwerbehinderte Schwester gezogen hat. Inklusion, die an der Organisation ihrer Voraussetzungen scheitert, verkommt zur erbärmlich amtlichen Selbstbeschreibung ohne jeden Wert für die Betroffenen. Wenn dies dann noch in moralisch schwer nachvollziehbaren „Schriftsätzen“ einer beauftragten Kathleen Manecke-Otto (Bereich Recht und Versicherung im Rathaus Potsdam) gipfelt, kommt dem Betrachter bei aller Sachlichkeit der moralische Würgereiz beim Lesen.
Für Noosha Aubel ist diese Vorgeschichte politisch besonders belastend. Aubel verantwortete nachweislich das Jugendressort bereits seit dem 1. Januar 2019 und schied erst Ende Februar 2023 aus der Stadtverwaltung aus. Damit fällt der berichtete frühere Kita-Konflikt in eine Zeit, in der sie selbst Leitungsverantwortung im einschlägigen Ressort trug. Umso konkreter muss Aubel heute beantworten, welche organisatorischen Lehren gezogen wurden und weshalb diese im Fall Heidrun nicht greifen. Wer dieselben Strukturen erst, wie Noosha Aubel, als Beigeordnete mitverantwortet und später als Oberbürgermeisterin führt, muss mehr vorweisen als einen neuen hochbezahlten Amtstitel. Aus dem von Aubel vollmundig versprochenen Neuanfang wurde die Fortsetzung eines kompletten Verwaltungsversagens, dessen Kosten die Kinder in verlorener Lebens- und Entwicklungszeit tragen.
Mit Anstand sowie Moral müsste Noosha Aubel im Angesicht dieser belegten Vorwürfe umgehend die politische Verantwortung ziehen und als Oberbürgermeisterin zurücktreten, denn wer das Leid schwerbehinderter Kinder nicht sieht, dürfte als Oberbürgermeisterin einer Landeshauptstadt Potsdam kaum tragbar sein.
Nach vorliegenden Informationen ist im Eilverfahren S 17 SO 142/26 ER vor dem Sozialgericht Potsdam für den 10. September 2026 ein Gerichtstermin angesetzt; ob der zuständige Richter endlich eingreift und dem schwerbehinderten Kleinkind zu seinem Recht verhilft, wird sich dann zeigen. Die politische Frage bleibt bestehen: Weshalb muss eine Familie gerichtlichen Eilrechtsschutz suchen, damit aus einem benannten Unterstützungsbedarf endlich alltagstaugliche Hilfe wird? Aubels Führungsanspruch muss sich gerade dort bewähren, wo Betroffene ihre Rechte am wenigsten aus eigener Kraft durchsetzen können; versagt die Organisation ausgerechnet hier, trifft das den Kern ihres Amtsauftrags, dann wäre Noosha Aubel als Oberbürgermeisterin von Potsdam nicht länger tragbar.
Dass verlorene Zeit des schwerbehinderten Kleinkindes hier besonderes Gewicht hat, zeigt ein anderer Kita-Fall. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hielt am 22. Mai 2026 (Urteil, Az. L 24 SO 125/26 B ER) ausdrücklich in einem Urteil fest: „Zudem ist Soziale Teilhabe nicht nachholbar.“ Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Fall G. L. gegen Italien (Beschwerde-Nr. 59751/15) am 10. September 2020 entschieden eine Diskriminierung beim Bildungszugang fest, weil einem Kind mit Autismus die gesetzlich vorgesehene Unterstützung fehlte. Diese Entscheidungen unterstreichen, weshalb jahrelanges Warten bei der Teilhabe eines Kindes keine verwaltungstechnische Nebensache ist.
Zu diesem Bild passt ein der Redaktion vorliegender städtischer Schriftsatz vom 31. August von Kathleen Manecke-Otto: Er behandelt Zuständigkeits- und Kostenfragen, politisch unerträglich wird ein solcher „Schriftsatz“ in der Faktenlage dort, wo prozessuale Positionen wie muffige Hinterzimmer-Pamphlete wirken, während die betroffene Familie weiter auf praktische Unterstützung wartet. Der geschilderte Schriftsatz von Manecke-Otto steht damit exemplarisch in beschämender Weise für die beklemmend völlige Distanz zwischen juristischer Verwaltungssprache und der sichtbaren Notlage eines schwerbehinderten Kindes: Getippte Pamphlete zu Fragen nach Zuständigkeiten erscheinen hier als Offenbarungseide zu Fragen nach Anstand und Moral. Gefragt ist die Leitung unter Noosha Aubel: Wer koordiniert die Hilfe, wer beseitigt die Hindernisse, und wer steht für einen verbindlichen Beginn ein?
Auch beim Umgang mit journalistischen Nachfragen entsteht nach der geschilderten Korrespondenz ein bedrückend katastrophaler Eindruck. Auf eine schriftliche Anfrage vom 8. April folgte am 30. April ein Gesprächsangebot von Jan Brunzlow, dem offiziell benannten Sprecher der Oberbürgermeisterin. Konkrete, zitierfähige Antworten sind hierbei vollständig ausgeblieben. Brunzlows geschilderte Reaktion lässt entscheidende Fragen offen: Welche Stelle hat was entschieden, und wann steht Hilfe tatsächlich bereit? Solange darauf Antworten fehlen, bleibt sein Gesprächsangebot eine Geste ohne belastbaren Informationswert. Ein Rathaussprecher muss sich daran messen lassen, ob er Aufklärung ermöglicht oder die Öffentlichkeit mit höflicher Unverbindlichkeit abspeist oder diese gern im Hinterzimmer kleinreden will. Gerade bei derart schweren Vorwürfen schuldet die Rathausspitze überprüfbare Antworten. Verbindlichkeit darf nicht erst vor Gericht entstehen und Brunzlow muss sich im Angesicht dieser seiner „Pressearbeit“ die sachlichen Fragen gefallen lassen: Was ist die vom Bürger finanzierte Tätigkeit des Jan Brunzlow für Potsdam wert und was trägt Jan Brunzlow selbst zur Wertschöpfung des Bruttosozialproduktes bei?
Die Rudolf-Breitscheid-Straße zeigt auf einem anderen Feld, wie lange Potsdam mit Provisorien lebt. Wegen des schlechten Zustands wurde die Geschwindigkeit bereits im Mai 2024 auf zehn Kilometer pro Stunde reduziert. Nach behelfsmäßigen Arbeiten galt ab Januar 2025 auf einem Teilstück wieder Tempo 30, während die Zehn-Kilometer-Regelung zwischen August-Bebel-Straße und S-Bahnhof zunächst bestehen blieb. Inzwischen wird der Kreuzungsbereich Rudolf-Breitscheid-Straße/August-Bebel-Straße grundhaft umgebaut. Diese Vorgeschichte ist ein Zeugnis dafür, wie weit der Verschleiß einer wichtigen Straße fortschreiten konnte.
Ein Fahrzeughalter schildert nachweislich mit der Redaktion vorliegenden Unterlagen, einen Unfall vom 26. August 2026 und verweist auf einen Kostenvoranschlag von Audi Berlin-Charlottenburg über mehr als 10.000 Euro. Bei der geschilderten Ortsbesichtigung wurden in Potsdam-Babelsberg mehr als 15 tiefe Fahrbahnschäden gezählt – Nachweis: https://youtube.com/shorts/ePbUHZ2PYOE?si=h2mVU7OHMBJXBwKL
Der Halter hat die Stadt Potsdam zwischenzeitlich per Einschreiben/Rückschein informiert und gegenüber der Redaktion nachgewiesen Strafanzeige mit Strafantrag erstattet. Die Stadt Potsdam sieht sich einer hohen Haftungsforderung gegenüber, welche nun womöglich die Potsdamer Steuerzahler zu tragen haben. Die Verantwortlichen im Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam und Noosha Aubel müssen erklären, welche Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen auf dem betroffenen Abschnitt erfolgt sind und warum über die Jahre keine Reparatur der Rudolf-Breitscheid Straße in Potsdam-Babelsberg beauftragt wurde. Auch hier ist Noosha Aubel als Oberbürgermeisterin in der Fach- und Führungsaufsicht gefragt. Ein Tempolimit als Dauerlösung ist die erbärmlich amtliche Kapitulation vor dem eigenen Sanierungsauftrag, ganz abgesehen von der hohen Gefährdung der Potsdamer Bevölkerung.
Die finanzielle Lage erhöht den Druck auf jede Führungsentscheidung. Der beschlossene Haushalt 2026 enthält ein geplantes Defizit von 33,4 Millionen Euro. Nach Information vom 4. September soll der Höchstbetrag für Kassenkredite von 60 auf 150 Millionen Euro steigen, also um 150 Prozent. Die Verwaltung begründet dies mit der Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit; ohne die Anhebung sieht sie diese künftig gefährdet. Das ist eine Warnung vor erheblichen Liquiditätsproblemen, politisch bleibt der Befund alarmierend. Aubel muss die Handlungsfähigkeit sichern; die bloße Beschreibung der Misere ist keine Führungsleistung. Gerade deshalb braucht die Stadt eine Führung, die Prioritäten erklärt, Ausgaben kontrolliert und notwendige Leistungen zuverlässig organisiert.
Vor diesem Hintergrund wirft Aubels Auseinandersetzung um die Aufsichtsratsmandate von Kämmerer Burkhard Exner erhebliche Fragen nach ihrem auch nur ansatzweise politischen Urteilsvermögen auf. Ihre Entscheidung löste mitten in den Haushaltsverhandlungen heftigen Widerstand aus; im anschließenden Kompromiss nahm sie die Abberufung teilweise zurück. Auch ein vorgesehener Beratungsauftrag von bis zu 900.000 Euro wurde auf 500.000 Euro begrenzt. Dass Aubel erst Konflikte anheizt und anschließend den teilweisen Rückzug als Verständigung organisiert – nun, als Führungsbilanz überzeugt das nicht.
Die monatliche Besoldung von Noosha Aubel verdeutlicht die Verantwortung dieses Amtes. Für die Besoldungsgruppe B 7 weist der veröffentlichte Reformentwurf 14.083,87 Euro monatliches Grundgehalt für Aubel aus, gerundet jene 14.084 Euro, über die bereits berichtet wurde. Der bisherige monatliche Betrag von rund 11.921 Euro für Aubel ist bezeichnend, eine derartige Erhöhung ist alles, aber ganz sicher im Angesicht des vorweg Geschilderten keine persönliche Leistungsprämie für Aubel und im Angesicht der katastrophalen Finanzen von Potsdam mehr als nur zu hinterfragen.
Ein von den Potsdamer Bürgern finanziell hoch dotiertes Spitzenamt verpflichtet zu entsprechend hoher Verantwortung. Potsdams Bürger dürfen erwarten, dass die Rathausspitze den Stillstand in besonders dringenden Fällen durchbricht. Eine Spitzenbesoldung ist kein Trostpreis für unerfüllte Führungsversprechen.
Aubel trat ihr Amt als Oberbürgermeisterin am 24. Oktober 2025 an. Viele Probleme sind älter. Sie kennt die Potsdamer Verwaltung allerdings aus eigener Leitungsverantwortung: Von 2017 bis Anfang 2023 war sie Beigeordnete, seit 2019 zusätzlich für das Jugendressort zuständig. Bei ihrem Amtsantritt versprach sie eine leistungsfähige, dienstleistungsorientierte Verwaltung sowie Chancengerechtigkeit und gute Bildung für alle. Ein Amtsantritt ist kein Blankoscheck für die fortgesetzte Nichterfüllung eigener Versprechen. Nach § 60 der Brandenburgischen Kommunalverfassung leitet sie die Verwaltung und regelt deren Organisation und Geschäftsverteilung. Wer diese Verantwortung trägt, kann sich politisch nicht dauerhaft hinter den Schwierigkeiten einzelner Fachbereiche verschanzen. Altlasten sind keine politische Haftungsfreistellung.
Für die Stadtverordneten folgt daraus ein klarer Auftrag: Sie müssen konkrete Auskünfte, Verantwortlichkeiten und überprüfbare Fristen einfordern. Dazu gehört eine gemeinsame Aufarbeitung der Vorgänge um Hedda-Maria und Heidrun: Wo scheiterte die Umsetzung, welche Stellen mussten zusammenarbeiten, und welche Änderungen verhindern eine Wiederholung? Bleibt wirksame Abhilfe aus und geht das Vertrauen in Aubels Amtsführung vollends verloren, gehört auch die Einleitung eines Abwahlverfahrens nach § 81 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes auf die politische Tagesordnung. Dafür gelten gesetzliche Mehrheiten und Verfahrensregeln; die Entscheidung liegt letztlich bei der Bürgerschaft.
Die Potsdamer Bürger haben Anspruch auf eine Rathausspitze, deren Handeln im Leben der Menschen ankommt. Im Fall Heidrun muss sich dieser Anspruch an einer einfachen, überprüfbaren Tatsache messen lassen: Kann das Kind seinen Kita-Platz mit der notwendigen Unterstützung tatsächlich nutzen? Solange die Antwort weiterhin Nein lautet, bleibt Aubels Führungsversprechen an einem entscheidenden Punkt unerfüllt – und ihre Verwaltung am Maßstab wirksamer Hilfe gescheitert. Für das Kind ist jede weitere Woche verlorene Zeit.
Dieser Artikel ist weder geistloses Bierzeltgerede vom Gillamoos noch eine polemische Abrechnung, sondern eine vernichtende politische Bilanz der geschilderten Struktur- und Führungsmängel unter Noosha Aubel – und macht die Frage unausweichlich, ob sie zurücktreten oder wie ihr Vorgänger Mike Schubert von den Potsdamern demokratisch abgewählt werden sollte. Wer wie Aubel im Wahlkampf vollmundig Führung verspricht und im Amt den Mangel verwaltet, darf nicht erwarten, dass die Bürger ihm sein Scheitern mit mehr als 11.000 Euro oder zukünftig mit mehr als 14.000 Euro monatlich vergolden, während ein schutzbedürftig schwerbehindertes Kleinkind, womöglich den Preis dafür zahlt.
M.Motin