Prien plant offenbar gleichmäßigere Zeitaufteilung beim Elterngeld / Foto: OSCAR DEL POZO - AFP/Archiv
Ehepartner müssen künftig möglicherweise die Bezugszeiten beim Elterngeld gleichmäßiger untereinander aufteilen, damit die Familie den vollen Bezugszeitraum beim Elterngeld ausschöpfen kann. In mehreren Medienberichten hieß es am Freitag aus Koalitionskreisen, Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) wolle die Bedingungen für den Erhalt des Elterngeldes verschärfen, indem die Zahl der sogenannten Vätermonate erhöht wird. Berichte über eine künftig hälftige Aufteilung wurden aus dem Ministerium aber zurückgewiesen.
Derzeit können Paare 14 Monate Elterngeld beziehen, wovon ein Elternteil mindestens zwei Monate nehmen muss. Letzteres ist statistisch in den meisten Fällen der Vater, der häufig auch das höhere Einkommen bezieht. Künftig solle es die maximale Bezugsdauer nur bei einer hälftigen Aufteilung geben, hieß es in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) Für beide Partner würden demnach also sieben Monate gelten.
Da Prien davon ausgehe, dass viele Väter nicht so lange aus dem Job aussteigen wollen, um sich um die Kinder zu kümmern, würde sie durch die Änderung einen Teil der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geforderten Einsparungen erreichen, hieß es weiter. Zur Deckung der Haushaltslöcher hatte Klingbeil von Prien für 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 500 Millionen Euro gefordert.
"Meldungen, wonach künftig die Elterngeldmonate hälftig mit je sieben Monaten zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden sollen, sind reine Spekulation und entbehren jeder Grundlage", erklärte jedoch eine Sprecherin des Familienministeriums auf Anfrage. Die "Weiterentwicklung des Elterngeldes im Sinne des Koalitionsvertrages bei gleichzeitigem Spardruck" sei derzeit Gegenstand von Abstimmungen innerhalb der Regierung, fügte die Sprecherin hinzu.
Der "Spiegel" berichtete unterdessen, dass Prien die Länge der Elternzeit von maximal 14 auf zwölf Monate begrenzen wolle. Wenn Eltern die maximale Laufzeit beim Elterngeld erhalten wollen, sollen zudem demnach beide Partner jeweils mindestens vier Monate Elternzeit nehmen – statt bisher zwei. Die verbleibenden vier Monate könnten sie nach diesem Modell untereinander aufteilen.
Laut "Spiegel" soll dafür die sogenannte Lohnersatzrate steigen - aktuell beträgt das Basiselterngeld in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt. Dem RND zufolge will Prien hingegen an sonstigen Bedingungen für das Elterngeld nichts ändern. Danach bleibt die Höhe bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei minimal 300 und maximal 1800 Euro bezahlt werden. Das Elterngeld wird zudem nur gewährt, wenn bei Paaren und Alleinerziehenden das zu versteuernde Einkommen unter 175.000 Euro liegt.
Auch im RND-Bericht hieß es, dass die Gespräche über die Sparbeiträge der Ministerien noch andauerten. Es könne sein, dass einzelne Maßnahmen noch bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Juli diskutiert und verändert würden. Änderungen bei der Aufteilung der Elternzeit unter den Ehepartnern würden jedoch nicht nur als Sparmaßnahme handele, sondern auch als Beitrag zur Gleichstellung betrachtet.
C.Jaggi--BD