Erbschaftsteuer auf Prüfstand: Karlsruhe verhandelt zu Firmenerben und Freibeträgen / Foto: Uli DECK - AFP/Archiv
Etwa 400 Milliarden Euro werden jedes Jahr in Deutschland vererbt oder verschenkt - das meiste davon steuerfrei. Die Unterschiede bei der Erbschaftsteuer haben am Montag und Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt. Wann Steuer bezahlt werden muss, hängt von der Höhe des Erbes, der Art des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad ab. (Az. BvF 1/23 und 1 BvR 804/22)
Das Gericht prüfte, ob der Bund einheitliche Regeln für alle festlegen darf und ob die Privilegien für Unternehmenserben gerechtfertigt sind. Am Montag verhandelte es über eine Klage Bayerns. Die Landesregierung hält die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. Sie will erreichen, dass die Bundesländer ihre eigenen Regeln machen können.
Am Dienstag folgte die Verhandlung über das Erben von Betriebsvermögen. Firmenerben müssen meist deutlich weniger Steuern zahlen. An das Verfassungsgericht wandte sich ein Mann, der von seiner Tante Immobilien und Wertpapiere geerbt hatte. Für ihn galt ein Freibetrag von 20.000 Euro, auf den Rest sollte er Erbschaftsteuer zahlen. Dadurch sieht er sich benachteiligt. Er findet, die Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen seien verfassungswidrig.
Sie "dienen nicht dem Unternehmensschutz, sondern dem Vermögensschutz", bemängelte er vor Gericht. Es gebe kein "Grundrecht auf ungeschmälerte Weitergabe von Familienvermögen über Generationen hinweg". Er beklagte auch: "Ein Großunternehmen kann verschenkt werden, und der Beschenkte sagt, er hat kein Geld."
Damit bezog er sich auf die Übertragung von sehr hohen Betriebsvermögen. Bis zu 26 Millionen Euro greift die sogenannte Verschonung. Wer eine Firma erbt und diese für eine bestimmte Zeit mit ähnlichen Lohnkosten fortführt, muss auf 85 oder sogar 100 Prozent des geerbten Betriebsvermögens keine Steuern zahlen. Bei Erbe oder Schenkung von mehr als 26 Millionen Euro kann eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragt werden. Die Steuer wird erlassen, wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann.
Diese Regelung ist seit langer Zeit umstritten. Gerichtspräsident Stephan Harbarth fasste das Problem zusammen. Die Frage der gleichmäßigen Belastung durch Steuern, gerade bei Erbschaften und Schenkungen, "berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land in hervorgehobener Weise", sagte er. Demgegenüber stünden "Sorgen um die wirtschaftliche Existenz" und um den Erhalt der Arbeitsplätze bei der Nachfolge in einem Unternehmen.
2014 hatte sich das Gericht zum letzten Mal mit der Erbschaftsteuer befasst und die Vergünstigungen für Firmenerben beanstandet, woraufhin die Regeln geändert wurden. Das könnte nun wieder notwendig werden, falls die Neuregelungen ebenfalls verfassungswidrig sind.
Union und SPD sind sich bei dem Thema aber nicht einig. Die SPD will eine Reform, CDU und CSU nicht, wobei es auch innerhalb der Parteien Diskussionen gibt. Die Koalition verständigte sich darauf, das Urteil abzuwarten.
In der Verhandlung sprach der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Schrodi (SPD), für die Bundesregierung. Er betonte, dass die Vorgaben des Urteils von 2014 umgesetzt worden seien - erwähnte aber auch gesellschaftliche Debatten. "Wichtige Fragen zu Gerechtigkeit" würden aufgeworfen, auch inwieweit sich diejenigen mit den höchsten Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligten. Am Ende sollte im Bundestag entschieden werden, sagte Schrodi.
Deutlich wurde in Karlsruhe, dass es wenige exakte Daten zu großen Vermögen gibt - aber dafür genaue Zahlen zu Steuererlassen. So berichtete das Bundesfinanzministerium, dass im vergangenen Jahr insgesamt Betriebsvermögen von 34 Milliarden Euro unter den verschiedenen Regelungen steuerfrei übertragen worden sei.
Ob das richtig und gerecht ist, darüber gingen die Meinungen auseinander. Mehrere Sachverständige verwiesen darauf, dass sich Betriebsvermögen in den wohlhabendsten Schichten konzentriere. "Mehr als die Hälfte des Vermögens in Deutschland ist nicht erwirtschaftet, sondern ererbt oder geschenkt", sagte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte dagegen davor, dass ohne die Verschonung Geld für Investitionen fehle. Betriebliches Vermögen stecke "in Maschinen, im Standort Deutschland, in Forschung und Beschäftigung", sagte Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner.
Das Thema wirft "schwierige politische Fragen auf", wie es Harbarth formulierte. Er betonte aber, dass das Gericht sich ausschließlich mit der Frage befasst, ob die Regeln verfassungsgemäß seien. Dasselbe gilt für die bayerische Klage. Urteile in beiden Fällen werden voraussichtlich im kommenden Jahr fallen.
W.Atwal--BD