EuGH-Generalanwalt: Italien durfte "Sea Watch"-Schiffe festhalten
Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), darf Italien die Schiffe der deutschen Hilfsorganisation "Sea Watch" grundsätzlich auf Mängel überprüfen, wenn diese in italienischen Häfen liegen. Die entsprechende Richtlinie könne angewandt werden bei Schiffen, die - wie hier - als Mehrzweckschiffe registriert seien, aber Rettungseinsätze leisteten, erklärte Generalanwalt Athanasios Rantos am Dienstag in seinen in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Schiffe mit schweren Mängeln dürften festgehalten werden.