Berliner Altbau darf nachträglich gedämmt werden und über Grundstück ragen
Ein Altbau in Berlin darf nachträglich gedämmt werden, obwohl die Dämmung dann 16 Zentimeter auf das Nachbargrundstück ragt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte am Freitag, er sei nicht davon überzeugt, dass die entsprechende Regelung im Berliner Landesrecht verfassungswidrig sei. Diese erlaubt es ohne genauere Einschränkung, Bestandsbauten auch dann zu dämmen, wenn die Dämmung danach über das eigene Grundstück hinausragt. (Az. V ZR 23/21)