BGH: Telekom muss Wissenschaftsseiten nicht wegen Urheberrechtsverletzung sperren
Wissenschaftsverlage aus Großbritannien, den USA und Deutschland sind vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, die Telekom zur Zugangssperre für zwei Wissenschaftsportale im Internet verpflichten zu lassen. Der BGH entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Verlage zuerst versuchen müssten, gerichtlich gegen den Host-Provider vorzugehen. Dieser stellt den Internetseiten den Speicherplatz zur Verfügung, im konkreten Fall sitzt er in Schweden. (Az. I ZR 111/21)