Unionsfraktion scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt
Eine Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, kann vorläufig im Energie- und Klimafonds bleiben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass es einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU dagegen ablehne. Die Umschichtung, die im zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen wurde, soll in Karlsruhe aber noch grundsätzlich geprüft werden. (Az. 2 BvF 1/22)