Gericht: Autowerkstatt im Nebenerwerb in Wohngebiet nicht erlaubt
Eine kleine Autowerkstatt im Nebenerwerb ist in einem allgemeinen Wohngebiet ist laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn der Betrieb nur einmal in der Woche geplant ist, wie das Verwaltungsgericht Mainz einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge entschied. Zur Begründung hieß es, die Werkstatt füge sich nicht in die nähere Umgebung ein, die von Wohnhäusern geprägt sei. (Az. 3 K 121/22.MZ)