Frage nach Schadenersatz für Abschalteinrichtungen beim Diesel wird Ende Juni geklärt
Bislang gibt es in Deutschland keinen Schadenersatz, wenn in einem Diesel ein sogenanntes Thermofenster verbaut ist. Das könnte sich in Zukunft ändern: Der Bundesgerichtshof verhandelte am Montag in Karlsruhe erneut über solche Fälle. Im Zentrum stand die Frage, was überhaupt ein Schaden ist: schon die bloße Tatsache, dass der Wagen den Vorschriften nicht entspricht - oder erst Schwierigkeiten beim Weiterverkauf, Einschränkungen beim Fahren oder gar die angeordnete Stilllegung? (Az. VIa ZR 335/21 u.a.)