Bundesverwaltungsgericht urteilt über Erwerb von Medikament für Suizid
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) in Leipzig darüber, ob zwei Männer das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital kaufen dürfen, um damit Suizid zu begehen. Die Anträge dafür stellten die beiden damals schwer kranken Kläger 2017, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte sie aber ab. Gegen diese Ablehnung gerichtete Klagen vor Gerichten in Nordrhein-Westfalen hatten keinen Erfolg, woraufhin die Kläger vor das Bundesverwaltungsgericht zogen. (Az. 3 C 8.22)