Bundesrat billigt Gesetz zum besseren Schutz von Kindern bei Auslandsehen
Ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsehen hat am Freitag den Bundesrat passiert. Ehen, bei denen mindestens eine der beiden Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, bleiben damit hierzulande weiterhin unwirksam. Neu ist, dass die betroffenen Minderjährigen bei einer Unwirksamkeit künftig dennoch Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können, um finanzielle Notlagen abzuwenden.