Urteil: Mobiler sozialer Dienst aus Hessen braucht für Fahrten keine Genehmigung
Ein mobiler sozialer Hilfsdienst aus Hessen, über den gelegentlich Menschen zum Einkaufen oder zu Arztpraxen gefahren werden, darf seinen Betrieb weiter führen. Der Gewerbetreibende braucht dafür, anders als Taxifahrer, keine Genehmigung, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Dienstag mitteilte. Das komplette Verbot der Gewerbeausübung ist demnach unverhältnismäßig. (Az.: 8 L 6549/25.GI)