Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach Tötung von Verwandten in Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat im Fall eines Manns, der zwei Verwandte erstach, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige im Februar mit einem Messer zunächst auf seinen Vater eingestochen hatte, als dieser in ein Auto einsteigen wollte. Der 32-Jährige stach ihm unvermittelt in die linke Brustseite.