Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
Die Bundesregierung will Akteure der Zivilgesellschaft mit einem neuen Gesetz vor so genannten Einschüchterungsklagen schützen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Gerichte sollen nun mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz bessere Möglichkeiten erhalten, mit derartigen Klagen umzugehen. Solche Klagen richten sich oft gegen Journalisten, Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen.